Marktordnung 2026

  • Höhere Gewalt
    Sollte die Veranstaltung aus zwingenden Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden können, so bestehen keinerlei Schadensersatzansprüche.
    (In diesem Fall informiert der Veranstalter kurzfristig).

  • Zulassung, Platzzuweisung, Standplätze
    Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Aussteller und die Platzzuweisung in der Reihenfolge der Anmeldungen, dem Platzangebot/-bedarf, der Planungssicherheit und nach Ausgewogenheit des Produktangebots verschiedener Branchen. Wir werden Ihnen Ihre Teilnahme umgehend per E-Mail bestätigen. Für die Dekoration und sonstiges Zubehör zur Präsentation der Waren ist der Aussteller zuständig. Für entstandene Schäden haftet der Aussteller.

  • Auf- und Abbautermine
    Der Aufbau bzw. die Einrichtung der Stände ist grundsätzlich am Samstag ab 08:00 Uhr möglich.
    Alle Aufbauarbeiten sowie Belegung und Einrichtung der Stände müssen bis spätestens um 09:45 Uhr beendet sein. Fahrzeuge müssen dann das Marktgelände verlassen. Der Abbau muss bis spätestens Samstag um 18 Uhr beendet sein, frühestens jedoch zum Marktende um 16 Uhr. Sollte ein früherer Aufbau oder ein späterer Abbau nötig sein, bitten wir um frühzeitige Rücksprache mit dem Veranstalter.

  • Gema
    Für durch Aktivitäten auf dem Stand anfallende Gema-Gebühren ist der Aussteller selbst verantwortlich.

  • Sicherheitsvorschriften
    Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ist jeder Aussteller und Teilnehmer jedweder Art selbst verantwortlich. Aussteller, die offenes Feuer (im Außenbereich) verwenden (Kerzen, Räucherkohle, Bunsenbrenner, etc.), sind verpflichtet für ausreichende Löschmittel (Feuerlöscher, Löschdecken...) zu sorgen.
  • Ausrüstung/Equipment
    Die Organisation und Bereitstellung von Tischen, Verkaufsständen, Zelten, Sicherungsmaterial,Beleuchtung und weiteren erforderlichen Ausstattungen obliegt dem Aussteller.Diese Elemente sind eigenständig zu beschaffen und mitzubringen.

  • Haftung
    Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltendes Veranstalters beruht. Der Aussteller haftet für sich und seine Produkte; ebenso für jeglicheverursachte Schäden am Veranstaltungsort.
    Der Aussteller hat für die Bewachung und Versicherung seiner Ausstellungsgegenstände selbst zu sorgen, auch nach Marktende. Beim Auf- und Abbau hat jeder Aussteller in besonderem Maßeerhöht auf die Sicherheit seiner Waren zu achten.

  • Reinigung
    Für die Reinigung des Standplatzes und der näheren Umgebung hat der Aussteller selbst zu sorgen. Die Entsorgung des anfallenden Mülls hat der Aussteller selbst zu übernehmen.

  • Steuern
    Die Abführung von Steuern und Mehrwertsteuer obliegt allein dem Aussteller.

  • Fahrzeuge / Zufahrt freihalten
    Die Zufahrt zur Oldtimerhalle sowie der Vorplatz muss während des Marktes und auch während der Auf- und Abbauphase UNBEDINGT frei bleiben. Während der Aufbau-/Abbauphase ist es möglich, das Auto kurz abzustellen um Material ein/auszuladen. Wichtig dabei ist, dass alle Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungswagen IMMER frei bleiben.

  • Vertragsbedingungen
    Für die Markttage wird keine Standgebühr erhoben. Lediglich der Werbekostenzuschlag ist pro teilnehmenden Regionalmarkt mit der Anmeldung per Überweisung zu entrichten. Mit der Anerkennung der Ausstellungsbedingungen untersteht der Aussteller den vorstehenden Auflagen und Anordnungen.

  • Hinweis zu Bildaufnahmen während der Veranstaltung
    Wir weisen Sie darauf hin, dass während der Veranstaltung in unserem Auftrag Bildaufnahmen erstellt werden. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO). Das Fotografieren dient den Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung, Berichterstattung, Bewerbung nachfolgender Veranstaltungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit – dies kann konkret z.B. eine Veröffentlichung auf einer Homepage, in sozialen Netzwerken oder in Pressemitteilungen umfassen.
    Der für die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich Verantwortliche ist Oldtimerfreunde Hallenberg e.V..